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In der Region Weinviertel-Manhartsberg sind Kellergassen ein kulturhistorisches Markenzeichen und durchaus ein Allein-stellungsmerkmal. In letzter Zeit wurden zunehmend Bautätigkeiten in den Kellergassen gemacht, die das Gesamtbild negativ beeinträchtigen. Ziel dieses Projekts ist es daher, die vorhanden Bebauungsvorschriften an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die Herausforderung besteht darin, altes zu bewahren und einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen.

Die Projektziele:

  • Die gewachsenen Strukturen in den Kellergassen zu erhalten,
  • Eine zeitgemäße Nutzung zu ermöglichen,
  • Den Abbruch von historisch wertvollen Kellern zu verhindern
  • Veränderungen, die nicht gewollt sind, entgegenzuwirken.
  • Es soll verhindert werden, dass die Kellergassen mit „Bausünden“ verunstaltet werden.

    Förderstelle: LF3
    Umsetzungsjahr: 2024 – 2026
    Kategorie: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen & des kulturellen Erbes
    Förderschwerpunkt: Das Wissen, die Erhaltung und Nutzung des regionalen kulturellen Erbes in der Bevölkerung sind ausgeprägt verankert.

     

    In der Region Weinviertel-Manhartsberg sind Kellergassen ein kulturhistorisches Markenzeichen und durchaus ein Allein-stellungsmerkmal. In letzter Zeit wurden zunehmend Bautätigkeiten in den Kellergassen gemacht, die das Gesamtbild negativ beeinträchtigen. Es gibt derzeit kaum eine rechtliche Handhabe gegen diese Baumaßnahmen (Rauchfänge, PV-Anlagen etc.). Die Marktgemeinde Wullersdorf beabsichtigt daher für ihre Kellergassen einen Teilbebauungsplan zu erlassen sowie im Zuge dessen „Schutzzonen“ (Schutzzone – Kellergasse) auszuweisen.

    Die Projektziele:

    • Erhalt der harmonischen Erscheinungsbilder unserer historischen Kellergassen als landschaftsprägende Ensemble
    • Definition und Ausweisung von Schutzzonen („Schutzzone-Kellergasse“)
    • Attraktivierung des radtouristischen Angebotes
    • Erhalt von Strukturen, Topografien und Flächen mit besonderer Bedeutung für das Kulturerbe Kellergasse

      Förderstelle: LF3
      Umsetzungsjahr: 2024 – 2026
      Kategorie: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen & des kulturellen Erbes
      Förderschwerpunkt: Das Wissen, die Erhaltung und Nutzung des regionalen kulturellen Erbes in der Bevölkerung sind ausgeprägt verankert.